Okay, ich habe mal gegoogelt was dahinter steckt (§5 Abs.4 UWG)
Ehrlich gesagt ist mir das schnuppe, wenn das Gerät lieferbar ist ob ich es für 725€ oder für 749€ bekomme. Ich habe einen Scrennshot vom 16.10 und bin guter Dinge das es letztendlich auch für 725€ geliefert wird.
Die Diskussion hier wird mich allerdings klar davon abhalten, etwaige Belege darüber hier zu veröffentlichen - warum sollte ich einen Händler der mir einen guten Preis macht "in Gefahr bringen" wegen §5 Abs.4 UWG Ärger zu bekommen?
Das ist doch nur ärgerlich für alle die das gelesen, sich aber nicht entschieden hatten, am 16.0 dort auch zu bestellen - außerdem spielt es doch auch keine Rolle, denn wer sich so ein Luxusteil gönnt, wird das doch nicht von 799, 749 oder 725 Euro abhängig machen.
Damit bin ich jetzt hier raus und freue mich über die ersten Erfahrungen berichten zu können und von Euren Erfahrungen lesen zu können - das steht für mich im Mittelpunkt!
Grüße!