weil die NT nicht meine ist da bin ich nur der Zweituser:)
so interpretier ich den Satz
weil die NT nicht meine ist da bin ich nur der Zweituser:)
so interpretier ich den Satz
Aber soweit ich weiss muss man Eigentümer beider Geräte sein.
also eine nicht lizenzkonforme Nutzung?
Ja.
Was soll man dir da empfehlen? Hier und im Tomtom-Forum werden die Vor- und Nachteile beider Geräte seit langem ausführlich diskutiert.
Das Autobahnenthema beim Zumo ist bekannt, aber ansonsten ist m.E. der Zumo das vielseitigere Gerät, vor allem im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Mapsource, das Tracking, Verwendung im Auto, Verwendung anderer Karten.
Mir hat das Ding dieses Jahr viel Spass gemacht und tolle Touren beschert.
Soweit du hier vom Begriff Wandlung sprichst, ist das aber keine "Service"-Leistung von Garmin, sondern zumindest dem Gewährleistungsrecht nach eine gesetzliche Pflicht des Händlers .
Vielen Dank für die schnelle Hilfe
Jedoch wenn ich die Topo Karte nur 2 mal auf mein GPS spielen kann, wie funktioniert das dann? Da ich zum Beispiel einmal NRW nutzen möchte und ein zweites mal Bayern, ist dann der Spaß vorbei?
Gruß Matthias
Das ist jetzt ein Missverständnis. Wen eine Garmin-Karte für ein bestimmtes Gerät freigeschaltet wurde, kannst du die Karten für dieses Gerät beliebig oft auf das Gerät resp. eine Spiecherkarte für das Gerät übertragen.
Wenn du also für ein 60csx nur eine Mini-SD mit geringer Kapazität hast, kanst du problemlos heute die Kacheln für NRW und morgen für Bayern draufspielen .
Wenn du dir aber eine größere Karte holst, ist das i.d.R. nicht notwendig.
Ich bin aber absolut dafür. Wo kann ich dann unterschreiben?
Seh ich das richtig , daß ihr von der Tankstelle Grenzübergang einfach über die Autobahn bis zur 1. Ausfahrt (auf die Bitburger ) geschickt werden wollt?
Aber kann es sein ,dass das "Maut vermeiden" hier schon greift?
Kann man aber auch so interpretieren, dass Garmin signalisieren will, dass NAVTEQ riskiert, Garmin als Kunden zu verlieren.
Nein, aber du könntest z.b. eine einzige Kachel aus einer Gegend, wo du nie hinfährst, auf das Gerät laden (vorher SD-KArte rausnehmen). Oder das Gerät resetten. Nur notwendig ist es nicht.
Du machst ausserdem sicherlich keinen Fehler, wenn du dich mit Deinem anliegen direkt an Garmin Deutschland wendest, die ja inzwischen von Garmin aufgekauft wurden und dementsprechend wohl rechtsverbindliche Aussagen machen können.
Auf www.garmin.de gibt es Kontaktformulare .
Hallo Leute,
da muss man ein bisschen aufpassen.
Wenn man in Frankreich eineTankstelle findet, bei der die Kasse besetzt ist, kann man in der Regel mit den üblichen Karten bezahlen. Sobald die aber auf Automatenbetrieb umschalten ,(und es gibt inzwischen sogar Tankstellen ,die nur Automatenbetrieb haben), hat man zumindest mit EC und Visa keine Chance. Und leider ist das nunmal Samstag oder Sonntagmittgs so, dass da die Franzosen auch ihr Wochenende wollen.
Mir reicht die GPS-Datei auf jedem Fall, wenn ich mich darauf verlassen kann, dass diese Tanken auch tatsächlich besetzt sind.
Gruss
Michael
Was nützen dir solche Zahlenangaben? Warum soll sich jemand die Arbeit machen , die du auch selber machen könntest? Ebay abgrassen, geizhals.at, preisvergleich.de..........?
Also ich sag mal 50 bis 70 Euro, aber ich hab definitiv keine Ahnung.
Ic hdenke, du solltest dich da mal direkt an Garmin D wenden und fragen, ob die dir eine Lösung anbieten können.
Gruss
Michael
@yellist: Deine Bemerkungen sind nicht angebracht. Ich entscheide, ob und was und zu welchem Preis ich etwas kaufen möchte. Ich habe die Topo 1 im Januar gekauft und meine Ansage an Garmin D ist halt, zu dem Preis nach so kurzer Zeit - kaufe ich nicht. Macht mir halt ein Angebot.......
@paul-josef
Im Kern hast du durchaus recht. Aber es kann natürlich nicht sein, vorher zu den Bedingungen von Garmin (wissentlich) die Software zu kaufen und dann hinterher sich auf geltendes Recht zu berufen. Nein, ich wiederhole es:
Einzig NICHT KAUFEN wird Garmin dazu bringen, Preis und Lizenzbedingungen zu überdenken (ausser jemand lässt sich auf einen Rechtsstreit ein).
Wobei ich angesichts der DVD-Schwemme bei Ebay nach dem günstigen C510-Angebot durchaus ein gewisses Verständnis für Garmin aufbringe.
Gruss
Michael
Wichtelchen hat es auf den Punkt gebracht. Wer erst kauft und dann über die Vertragsbedingungen jammert, ist selber schuld.
Wem die Lizenzbedingungen nicht passen, (egal ob Topo oder die Freischaltungspraxis bei der CNxx), der darf nicht kaufen.
Nicht wir leben von Garmin, sondern Garmin lebt davon, dass wir ihre Produkte kaufen.
Für mich heisst das z.B. , dass ich die Topo D 2 erst kaufe, wenns für die Topo 1 D in faires Update-Angebot gibt. Nicht kostenlos, aber auch nicht zum aktuellen Vollversionspreis.
Welche Erfahrung meinst du denn? Mein Gerät geht immer aus, wenns wackelt und die Batterien leer sind. Ergo Mist?
Im Ernst: Zurückschicken ohne tatsächlichen Mangel geht nur im Rahmen des
Rechts auf Rücktritt bei Versandgeschäften; wenn dud die Frist überschritten hast, gehts nur, wenn du im Rahmen der Gewährleistung Mängel reklamieren kannst.
Und wie gesagt: Das meine hat bisher alles überstanden. Genies das Gerät und wenn kaputt, halt dich an den Händler.
Trotzdem suche mal hier nach Österreich und Maut, das Thema wurde schon öfter diskutiert
Also mit dem Segelboot auf der autobahn, da musst du dich nicht wundern
Ansonsten: Entweder hast du Schnellstrassen oder/und mautpflichtige Strassen - Österreich, Pickerl - ausgeschlossen - vermute ich mal.
TMC tuts bei mir auch