Ich würde mich mal mit dem Garmin -Support in Verbindung setzen, was ein Reparaturtausch kostet und vor allem, ob du dann deine freigeschalteten Karten auf ein neues Gerät übernehmen kannst.
Beiträge von mhitzler
Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test
Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich?
Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
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Also ein Garmin 60csx ist ja heute mehr als bezahlbar. Kauf das Gerät hier (wegen Garantie/Gewährleistung).
Kennst du jemanden in den USA? Wenn ja, dann bestelle doch die Garmin Topo USA und eventuell auch die City Navigator USA über ihn (z.b. bei Amazon).Ich habe das so gemacht und dafür weniger als die Hälfte als in Europa bezahlt, wobei der Zoll das kontrolliert hat und es keine Probleme gab. Inzwischen gibts ja auch Freibeträge für die Einfuhr per Post.
Hat keine 3 Wochen gedauert.
Gruss
Michael -
Es dürfte schwer sein, die Update-Politik von Garmin in einem Jahr vorherzusehen.
Allerdings habe ich jetzt mit meinem Zumo eine Updateversion übersprungen und das hat gut geklappt. -
Meines Wissens ca 200 Euro. Aber erkundige dich besser bei deiner zuständigen Führerscheinstelle.
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Kannst du etwas genauer beschreiben, in welcher Sitation dieses Abschalten erfolgt?
Wenn das im Zusammenhang mit dem Abschalten der Stromquelle (Zündung aus) erfolgt, dann gibts hier im Forum dazu einige Beiträge..... -
Ich habe das bei meinem Zumo 500 auch gelegentlich, wenn ich die Zündung bei laufendme Gerät ausschalte . Dann kommt die Rückfrage, ob das Gerät abschalten soll. Wenn man die bejaht oder nix macht, kommt es manchmal zu dem Hänger. Dann hilft nur Batterie raus.
Ich leehne jatzt das automatische Absschalten immer ab und schalte das Gerät mit dem Ein/Aus-Knopf explzit aus.
Seit dem hab ich das nicht mehr beobachtet.
Haben wir aber hier im Forum auch entsprechend berichtet.
Gruss
Michael -
Ist denn die Halterung an das 12-Volt - Netz angeschlossen?
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Da es sich ja immer um Gleichstrom handelt, können Plus und Minus verwechselt werden.
Es gibt ja auch Netzteile, die als Ausgang eine 12-Volt - Buchse (Zigarrenanzünder) bieten. Da hättest du eine einheitliche Buchse und müsstest nur für die Geräte die entsprechenden Kabel besorgen.
Gruss
Michael -
Ich kann dir da leider nur teilweise zustimmen. Daß der TO sich über einen offensichtlichen Mangel ärgert und den auch hier beschreibt, ist absolut in Ordnung.
ABER: Anstatt seine Rechte als Kunde gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, (Gewährleistung!), kommt hier dann so eine der üblichen Tiraden über den Hersteller. Das findet sich ja in vielen Foren (Photographie, Motorrad etc).
Fakt ist, : Er könnte das Gerät beim Verkäufer reklamieren, müsste es dann zu 2 Reparaturversuchen einige Wochen da lassen und wenns dann nicht behoben ist, könnte er wandeln.
Aber verzichten will er auch nicht auf das Gerät, und damit beraubt er sich selbst seiner rechtlichen Möglichkeiten. D.h., er ist jetzt mitverantwortlich dafür, dass der Mangel nicht behoben wurde.
Ich habe das schon mehrmals praktiziert und mehrere Käufe über die Wandlung dann rückgängig gemacht. Das ist wenigstens ein Schrecken mit Ende und ich muss mich jetzt nicht mehr äegern.
Das ist das einzig richtige und sinnvolle Verhalten in so einer Situation ,egal ob Navi, Photoapparat, Zahnbürste oder Auto. Dafür gibt es extra ein europäisches Gewährleistungsrecht. -
Wenn das Thema schon so lange diskutiert, aber nicht behoben wurde - warum hast du dann das Gerät gekauft?
Wie oft hast du eigentlich diesen Mangel bei deinem Händler reklamiert? Hast du nach dem 2. misslungenen Reparaturversuch von deinem Gewährleistungsrecht auf Wandlung Gebrauch gemacht?
Welches alternative Gerät (ev. von einer anderen Firma) hättest du dann erworben?Welche Antworten hast du zu dem Thema vom Garmin -Support bekommen?
Das sind auf jedem Fall die Vorgänge, die einer Firma Druck machen, weil die entweder Zusatzkosten verursachen oder gleich Umsatzausfälle bedeuten.
Stattdessen fragst du nach Glaskugellesen.
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Geheimkontonummer ist unterwegs
Ging mir aber vorgestern nach einer Elsass/Lothringen/Hunsrück-Tour genauso.
Puhh.... -
Die alten Traces sind auf dem Zumo archiviert, schau mal auf den Laufwerken nach gpx- Dateien in einem unterordner garmin\gpx\archiv
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So zurück von einer (Super) Rundttour über die Cols, de la Schlucht, Route des Cretes Bussang und was es sonst noch so gibt mit einer Anschlusstour quer durch Lothringen bis in den Hunsrück.
Die 4.40 läuft stabil , auch mehre Adresssuchen , umroutungen, neuplanungen alles super bewältigt - und ja, mich hat das zumochen auch in den Wald geschickt, unterhalb des Ballon d'alsace. Aber das ist offensichtlich ein Kartenproblem.
Dafür hat die direkte Fahrt östlich der Linie Nancy/Metz über die kleinsten Dörfer riesig Spass gemacht. -
Ich werde jetzt 3 Tage auf Elsass-Tour -sein, dann wird sich zeigen, wie sich das Update bewährt.
GPI ist das Format der POI-Datei, dürfte also mit den POI zu tun haben. -
Hallo, per WEB-Updater gibts für den 500 eine neue Version 4.4, die u.a. die Abstürze bei Adresseingabe beheben soll, was bei mir auch tatsächlich funktioniert
Auf der Garmin-Seite wird aber noch die 4.3 angezeigt.
Gruss
Michael -
Rechne noch eine 2Gb-SD - Karte dazu, um die ganze CN verfügbar zu haben, und der Preisunterschied ist fast völlig egalisiert.
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Mein BMW-Dealer hat mir beim Neukauf meiner R12//ST die Grundhalterung sowie meine Zumo-Halterung nebst festem Stromanschluss auf den vorderen Teil des Tanks montiert. Der Original-Tankrucksack passt so gut zwischen meinen integrierten Airbag und dem Zumo. Die Ablesbarkeit und Bedienbarkeit ist gut, technische Robleme bisher keine.
Gruss
Michael -
Vorausgesetzt, es handelt sich um einen Anspruch aus gesetzlicher Gewährleistung (also Kaufdatum max. 2 Jahre zurück), solltest du deinem Händler - wenn er dir das Gerät verkauft hat, eine Frist setzen, bis wann du das Gerät repariert zurückerwartest. Ansonsten wirst vom Kaufvertrag zurücktreten (Wandlung fordern).
Ist das Gerät älter, wirds schwieriger und hängt von den Geschäftsbedingungen deines Händlers ab.
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So ehrlich, wie der Anbieter den Artikel beschreibt, weiß er sicher gar nicht, dass er eine Fundunterschlagung begeht. Ich habe ihm daher einfach eine Mail geschickt:
"Eine gefundene Sache zu verkaufen, ist Fundunterschlagung und nach §246 BGB strafbar. Der eventuelle Käufer macht sich der Hehlerei schuldig, was ebenfalls strafbar ist.
Nimm daher den Artikel lieber wieder aus dem Angebot raus, bevor jemand Strafantrag stellt (schon das Anbieten ist strafbar).
Freundliche Grüße
XXXX"Mal sehen, was passiert.
Also wenn schon, dann StGB .
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Die für meinen Geschmack in der Regel zu teuer sind