Urteilsbegründung genau lesen - im Grundegenommen hat der Beifahrer in dem Beispiel dem Fahrer sein Handy hingelegt. Der Fahrer hat das Handy bei der Kontrolle schnell weg geschoben. Alles aktiv Fahrer ... im Grundegenommen klärt es das es egal ist "wem" das gerät gehört und ja das wäre auch mein Rechtsverständnis. Es wird sogar darauf hingewiesen das der Fahrer hier offensichtlich eine Nutzung gebilligt hat und damit ist der Fahrer wieder beim Nutzen derer.
Zitat: "Dem Gericht zufolge hat dabei das Handy der Beifahrerin mit einer geöffneten Blitzer-App auf der Mittelkonsole gelegen."
Einfach nur behaupten ach das ist gar nicht mein gerät hat noch nie in den Fällen geholfen.
"Dass dem Fahrer dieser Umstand bewusst gewesen ist, schloss das Amtsgericht daraus, dass er dieses »zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde.«"
Wäre auch schwierig zu sagen "Ohhh war mir gar nicht bewusst das da ein handy mit radarwarner neben mir lag"
Die Interpretation von Spiegel daraus das damit grundsätzlich die Nutzung für Beifahrer verboten ist teile ich nicht und gibt das Urteil auch nicht her.
Ein ähnlichen Fall gab es mal bzgl. Radarwarnern (nicht APP) - ist der so angebracht das der Fahrer ihn mit sehen kann ist der Fahrer mit in der Verantwortung. So wird es bei der APP auch gesehen.
Die Feinheit ist ob der Fahrer von der APP den Blitzer erfährt (dann ist er aktiv) oder vom Beifahrer (dann ist er passiv).
Und selbst wenn man es anders Interpretieren will das es für Beifahrer generell Verboten wäre dann seit 7.2.2023 diesen Jahres erst.