Beiträge von mephisto

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...

    guten abend zusammen!

    auf grund des total-crashs meines PCs bin ich nun gezwungen, auf meinem neuen PC sämtliche software neu zu installieren. bei der navigations-software möchte ich bzgl. einer vorschnellen registrierung allerdings keinen fehler machen und bitte euch (nach durchforsten der suche) um eure hilfe.

    ich besitze zwei geräte mit folgenden rahmendaten:
    1.)
    streetpilot 3 deluxe
    CN5, registriert als erstgerät
    gekauft 08jul2003
    verkabelt und genutzt auf meiner africatwin

    2.)
    zumo 500
    CN9NT, nicht registriert
    gekauft 04sep2007

    der zumo befindet sich immer noch ungenutzt im karton, da ich bislang
    - keinen DVD-fähigen PC hatte
    - kein spannungsversorgungskabel an der transalp meiner frau verlegt habe
    - keinen durchblick bei der freischaltungs- und update-politik von garmin habe.

    ich habe auch noch kein sog. "mygarmin"-konto (gab's das 2003 schon?).

    daher meine konkreten fragen:
    a) erhalte ich das update für die CN9NT des zumo noch kostenfrei? wenn ja, wie lange noch?
    b) welche generelle reihenfolge sollte ich vor dem genuss des zumo einhalten?
    (software auf PC installieren, reg.-konto erstellen, update auf CN2008???)
    c) kann mir der alte SP3 noch bei der freischaltung des zumo nützlich sein?
    (update von CN5 auf CN2008, danach freischaltung der software für zweitgerät zumo???)
    d) oder sollten meine frau und ich mit diesen beiden geräten jeweils zwei getrennte konten freischalten und die jeweiligen updates separat ergattern?

    ich bitte euch um erweiterung meines horizonts...

    merci für eure antworten und beste grüße aus der eifel
    markus

    Nach bisherigem Stand ist es ziemlich egal, da sowohl Update als auch Vollversion die Möglichkeit einer zweiten Freischaltung haben, aber:
    - wenn du ein Update machst, bleibt dein SP3 das "Erstgerät", und du kannst das neue (SP3 oder 276 ist egal) als "Zweitgerät" freischalten.
    - kaufst du hingegen eine Vollversion, kannst du das neue Gerät als "Erstgerät" anmelden, und (zumindest bis jetzt) den alten SP3 als "Zweitgerät" freischalten.



    hi uwe,

    ich hatte im hinterkopf, dass es seit der version 9.0 beim update die möglichkeit einer zweiten freischaltung nicht mehr gibt, sehr wohl jedoch bei der vollversion.
    in der tat schwierig!

    ich sollte vielleicht noch etwas ergänzen:
    mein erstes gerät war ein gebrauchtes GPS V mit CS4. wenn ich mich nicht täusche, habe ich es damals als zweitgerät registrieren lassen. wo kann ich das überprüfen?
    jedenfalls ist die software immer noch auf einem unserer beider rechner...

    beste grüße aus der eifel
    markus

    zu bedenken ist:

    ein nackiger 276c hat keine Kabel und keinen Speicherchip.



    hi profeus,

    ich weiß. aus dieser tatsache heraus sollte meine "neuanschaffung" erst recht "nur" ein "alter" SP3 oder 276C sein.

    ich habe mir nämlich in der letzten zeit auf grund stetig fallender preise und diverser aktionen beim bonner globetrotter viele viele viele günstige speicherkarten geschossen, für die ich gerne eine weitere verwendung gehabt hätte...;)

    beste grüße zur anderen rheinseite
    markus
    *africatwin roulez*

    moin zusammen!

    ich besitze einen SP3 mit CN5 aus 2003. dieses teil war auf dem mopped bislang ausreichend. dass garfield den ein oder anderen kreisverkehr noch nicht (er)kennt, war nicht wirklich kriegswichtig.
    ein soeben abgeschlossener kurztrip in die pyrenäen und andorra hat jedoch deutliche grenzen in der wegführung aufgezeigt, da dort wie die seuche gebaut wurde und wird...

    in drei wochen wollen wir nun erneut mit den moppeds über CH und F nach AND, von dort wieder über E, I und CH zurück nach D.
    also das volle programm :p!

    ich möchte nun meinen alten SP3 auf 9.0 updaten und mir einen zweiten "alten" SP3 für kleines geld zulegen, um meiner lady den gebrauch eines navis auf ihrem mopped schmackhaft zu machen.

    1. kann ich BEIDE geräte mit EINER CN9 freischalten oder brauche ich dafür die teurere vollversion?
    2. falls es kein zweiter SP3, sondern ein "neues" 276C ohne software wird, kann ich dann ebenfalls meine alte vollversion CN5 nutzen und dann auf CN9 updaten oder brauche ich in diesem fall sowieso eine vollversion?

    :confused:

    merci für mögliche antworten und beste grüße aus der eifel
    markus

    Zitat

    Zitat von blue0711@11.02.2006 - 23:55
    Das ist der Kernsatz!
    Eingebaut oder fest verbunden!
    Und solange mir ein Versicherungsfuzzi nicht bestätigen würde, dass die TT-Halterung als eine feste Verbindung für das Navi akzeptiert wird, würd ichs nicht glauben, denn Generalauslegung von fest verbunden ist: benötigt ein Werkzeug zum Entfernen. Ein Schlüssel ist aber kein Werkzeug.
    Will sagen, das Ganze ist mir zu sehr Auslegungssache im Einzelfall, als dass ich das ohne explizite Bestätigung glauben würde.


    hallo kai,


    ich bezweifle, dass eine versicherung bei der auslegung der begriffe "schlüssel" oder "schloss" rechtlich einen großen spielraum hat oder diesen begründen kann!


    der sinn eines schlosses mit einem schlüssel, welcher individuell ein nutzungsrecht an jenem schloss begründet oder sogar beweist, dürfte klar sein.


    eine feste schraubverbindung ist nur durch einen ordinären schraubenschlüssel aus dem baumarkt zu lösen.
    eine verbindung per schloss ist nur mit hilfe eines passenden schlüssels zu öffnen.


    im erst-recht-schluss ist daher zu folgern, dass es schwieriger ist, eine schloss-verbindung unrechtmäßig zu knacken...


    andernfalls würden weder zündschloss noch lenkradschloss, geschweige denn irgendwelche haustürschlösser einen sinn machen.


    ergo sachverhalt:
    ein gegenstand ist mit einem anderen durch einen schließmechanismus fest verbunden. diese verbindung ist nur zu lösen, sofern man über die entsprechende berechtigung (passender schlüssel) verfügt.
    schließlich ist mit derselben argumentation der inhalt deiner seitenkoffer versichert.


    so what...?


    africatwin-grüßle ausse eifel
    markus

    böser fehler unterlaufen. nicht richtig korrektur gelesen...


    streiche:
    >das navi IST bei der HUK inklusive der halterung -abschließbar
    >oder nicht- und des stromkabels in der kasko mitversichert.


    setze:
    das navi IST bei der HUK inklusive der abschließbaren(!) halterung und des stromkabels in der kasko mitversichert.


    voll peinlich...


    africatwin-gruß ausse eifel
    markus

    hi naviboard'ler,


    ich bin vermutlich zu dämlich, eine verlinkung zum boxerforum zu realisieren. :huh:


    dann muss ich's eben kopieren...


    >habe gestern mit meiner huk telefoniert und nachgehört: es
    >ist nicht versichert nur die abschließbare tt halterung. man
    >hat mir vor kurzem am telefon etwas ganz anderes erzählt.
    >werde wohl mal nach einer anderen versicherung ausschau halten
    >ob die sowas mitversichert. man hat auch keine möglichkeit
    >gegen einen aufpreis das gerät zu versichern.
    >ich habe das gefühl die leute bei der huk wissen auch nicht
    >was sie erzählen.die hauptsache ist,man gewinnt einen neuen
    >kunden alles andere klärt man im schadensfall zum nachteil des
    >kunden. ein kumpel hat es sogar von der huk schriftlich,das es
    >versichert ist. als ich das der versicherung erzählt habe
    >meinte er das ist bestimmt falsch verstanden worden usw......
    >


    hi mattes,


    das navi IST bei der HUK inklusive der halterung -abschließbar oder nicht- und des stromkabels in der kasko mitversichert. es muss lediglich mit angabe des neuwertes GEMELDET werden. ich hab's auch schriftlich von der HUK.
    natürlich muss die flügelmutter ersetzt werden...


    ich hätte es gerne gescannt, aber der scanner will nicht...


    hier der text auf meinem versicherungsschein für den HUK-menschen am telefon zum mitschreiben und als argumentationshilfe:


    (zitatanfang)
    versicherungsumfang:
    1. (...)
    2. Fahrzeugvollversicherung (...) einschl. Fahrzeugteilversicherung (...).
    nachgewiesene sonderausstattung gem. teileliste 1 bis 2.556,46€ beitragsfrei mitversichert. (...)
    3. (...)
    (zitatende)


    die eben genannte teileliste 1 befindet sich auf der rückseite des HUK-formblattes nr. KGB170IE, stand: 12.11.2002 "antrag auf versicherung von fahrzeug- und zubehörteilen/sonderausstattung (nur für kräder)"


    ich zitiere die liste:


    "ohne beitragszuschlag mitversichert bis zu einem neuwert von insgesamt 3.000€ sind folgende teile, sofern sie im fahrzeug eingebaut oder mit dem fahrzeug durch entsprechende halterungen fest verbunden sind. (...) leistungsgrenze ist in allen fällen der versicherte neuwert am tag des schadens. teile, deren neuwert 1.200€ übersteigt, sind nur versichert, wenn sie dem versicherer gemeldet werden.
    - radioanlage (komplett)
    - (...)
    - multifunktionsgeräte bzw. kombinationsgeräte (audio- video-, radio-, telekommunikationsgeräte und/oder navigationsgeräte und ähnliche verkehrsleitsysteme)"


    habe fertig.


    africatwin-gruß ausse eifel
    markus :bye:

    Zitat

    Zitat von Mattes1150@9.02.2006 - 09:19
    habe gerade mit meiner huk telefoniert und nachgehört: es ist nicht versichert nur die abschließbare tt halterung. man hat mir vor kurzem am telefon etwas ganz anderes erzählt. werde wohl mal nach einer anderen versicherung ausschau halten ob die sowas mitversichert. man hat auch keine möglichkeit gegen einen aufpreis das gerät zu versichern


    mattes


    hi mattes,


    habe vorhin im boxerforum eine verlinkung zu diesem thread gefunden und stelle meine antwort auch noch einmal hier rein:


    (zitatanfang)
    moin moin,


    gut, dass das thema nochmals aufgegriffen wird!


    ich hatte bereits im feb04 den hinweis auf den einschluss des navis in die kasko gegeben. voraussetzung war/ist:
    - es wird der versicherung schriftlich gemeldet
    - das gerät ist so am mopped befestigt, dass es nur mit werkzeug zu demontieren ist.


    letzteres bedeutet, dass z.b. die flügelmutter des ram-mount durch eine "sicherere" schraube ersetzt werden muss. um missverständnissen vorzubeugen, sollte man das ganze fotografisch dokumentieren.


    es gibt folgende grenzen:
    - zubehör bis 1.000,- ist ohne doku mitversichert,
    - zubehör von 1.000,- bis 3.000,- ist meldepflichtig, aber aufpreisfrei,
    - zubehör über 3.000,- kostet extra.


    ich habe mittlerweile von der huk zur allianz gewechselt, welche die problematik genauso handhabt.


    africatwin-gruß ausse eifel
    markus
    *saison 01-12*
    (zitatende)


    btw:
    SP3 MIT abschließbarer tt-halterung UND ram-mount AUF rd07a... (guxxu im aktuellen TOURENFAHRER) :P


    hoffe, gehelft zu haben! :bye:
    markus