Beiträge von chris1234

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...

    Die Sprachansage würde meine Fehlerqoute ganz sicher senken. Aber das Quest redet mir zu viel und beim Mopedfahren reichen mir schon die Stimmen in meinem Kopf, da brauche ich nicht noch andere.:D


    Es ist für mich auch ein Unterschied, ob ich an einer Abbiegung vorbeifahre, weil ich nicht aufgepasst habe oder weil das Navi unklare Anweisungen gibt. Ersteres toleriere ich in gewissem Maß, weil ich um meine Unzulänglichkeiten weiß, Letzeres macht mich wahnsinnig, weil ich den (unerfüllbaren) Anspruch habe, dass Technik immer und überall perfekt funktionieren muss.


    Eine gute Navi-Software zeichnet sich für mich hauptsächlich dadurch aus, dass mit so wenigen optischen und akustischen Hinweisen wie möglich geroutet wird. Da hat Garmin im direkten Vergleich mit anderen Systemen noch etwas Nachholbedarf. Es ist schon ganz interessant, mal zwei verschiedene Navi-Systeme parallel laufen zu lassen und zu beobachten, wie die Systeme den Fahrer speziell in schwierigen Situationen leiten.

    Wahrscheinlich liegt der Unterschied in der Bewertung der Straßenmerkmale "wenig befahren". Die ist bei den beiden Versionen offenbar unterschiedlich.


    Ich halte es prinzipiell für besser, den Schieberegler in der Mittelstellung zu lassen und den gewünschten Routenverlauf mit Wegpunkten festzulegen. Da weiß man was man hat und muss auch beim Routenplanen nicht ewig lange mit irgendwelchen Einstellungen herumprobieren, bis man ein Ergebnis hat, das einem gefällt.

    Meine Verfahrensquote resultiert auch nicht überwiegend aus fehlerhaftem Routen des Quests, sondern liegt meistens einfach daran, dass ich an einer Abbiegung vorbeirausche oder das Quest durch schlechten Empfang im Wald momentan etwas desorientiert ist.


    Das kann ich dem Quest also nicht wirklich übelnehmen und es muss daher auch nicht befürchten, in absehbarer Zeit in den Innendienst versetzt zu werden. Garmin ist ja offenbar unbestechlich und lässt sich auch durch großzügige Angebote in der Größenordnung etlicher Hundert Euros nicht dazu bewegen, nochmal ein Navi für normale Motorradfahrer herzustellen.:mad:

    Vorsicht! Die Daten der Vermessungsanstalten sind durch Ländergesetze geschützt.


    Ich dachte auch weniger an kostenpflichtige Daten, sondern vielmehr an öffentlich bezeichnete Punkte, wie der von Rennradler weiter oben erwähnte.

    Mir sind früher schon häufiger solche Punkte in verschiedenen Mittelgebirgen in Deutschland aufgefallen. Ich habe zwar nicht die leiseste Ahnung, wie viele solcher Punkte es in Deutschland gibt und auch nicht, welche Genauigkeit die dort angegebenen Werte für die Koordinaten haben, aber wenn jemand weiß, wo einer ist, kann er ja mal die Koordinaten posten.

    Ich glaube, hier gibt es genug Bekloppte - äh - Interessierte, die auch mal ein paar Kilometer in Kauf nehmen, um mal zu gucken, was das Navi dort anzeigt. Getreu der einzig richtigen Antwort auf die Frage, warum Leute auf den Mount Everest steigen: Weil er da ist!

    Ansonsten muss Voyager ab sofort einen stündlichen Lagebericht bezüglich des Einflusses der Satellitenkonstellation auf die Empfangsgenauigkeit verschiedener Empfänger an seinem persönlichen TP veröffentlichen.:D

    ...bei dem Thema "abknickende Vorfahrtsstraße" blicke ich leider immer noch nicht richtig durch...


    Falsch, nicht du, sondern Garmin blickt da nicht durch, bzw. hat da nicht durchgeblickt.

    Für das Einblenden von Abbiegehinweisen gibt es bei Garmin nur eine Regel: Es gibt keine Regel. Meiner Meinung nach funktionieren andere Systeme in dieser Hinsicht besser. Nicht nur mit weniger Ansagen, sondern auch mit eindeutigeren grafischen Hinweisen.

    Ich habe auch einige Standardrouten, in denen das Abbiegen von einer Hauptstraße in eine Nebenstraße nicht angesagt, bzw. angezeigt wird und andererseits an einigen Stellen das Verbleiben auf der kurvigen Hauptstraße mit einem Abbiegehinweis versehen ist.

    Nach meiner Beobachtung ist der Streckenverlauf über eine Länge von etwas weniger als 100 m ausschlaggebend. Biegt eine Nebenstraße beispielsweise rechtwinklig von der Hauptstraße ab und verläuft dann aber nach einer 10 bis 20 m langen S-Kurve in Verlängerung der ursprünglichen Hauptstraße, gibt es an vielen Stellen keinen Abbiegehinweis.

    Ich habe mich daran gewöhnt und verfahre mich pro 100 km Route ca. ein Mal. Das liegt allerdings auch daran, dass ich auf dem Moped ohne Sprachansage und überwiegend auf kleinen Straßen mit vielen Abbiegungen fahre.

    Mit den Unzulänglichkeiten beim Routing muss man bei Garmin-Geräten offenbar leben und es besteht wohl auch keine Hoffnung, dass sich da jemals was bessern wird. Schließlich muss man sich in der Entwicklung ja um die wirklich wichtigen Dinge der Navis kümmern. Telefonieren, Videos angucken, MP3 hören und ähnliche Dinge haben beim Auto- und Motorradfahren ja absoluten Vorrang, so dass ein kleiner Hersteller wie Garmin da vermutlich voll ausgelastet ist und sich nicht um so nebensächliche Dinge wie das Navigieren kümmern kann.
    :wand:

    Juristisch ist der Halter diejenige Person, die das Fahrzeug unterhält, also die Kosten trägt und für den ordnungsgemäßen Zustand (Hauptuntersuchung, Inspektionen, usw.) sorgt. Die FZV lässt sich darüber nicht weiter aus und man wollte wohl die Schwierigkeit umgehen, einen neuen Begriff einzuführen. Daher wird die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, einfach als Halter bezeichnet. Gerichte sehen es auch als Normalfall an, dass der eingetragene und der tatsächliche Halter identisch sind, unterscheiden im Einzelfall aber die beiden Personen.


    Es gibt meines Wissens auch keine Verordnung und kein Gesetz, die es verbindlich vorschreiben, dass die beiden Personen identisch sein müssen. Das ist insofern bemerkenswert, als dass die Gerichte und Versicherungen stillschweigend hinnehmen, dass aus Gründen der Versicherungseinstufung in der Realität relativ häufig Halter und eingetragener Halter nicht identisch sind, obwohl das ja eigentlich sogar das Erschleichen von Leistungen ist.

    Soll es Dir irgend eine Strecke über eine Wüste oder Geröllfeld, quer durch einen Wald oder eine Wiese oder sonstiges unbefestigtes Gelände vorschlagen?


    Auch wenn das wohl für die meisten Nutzer von Geländefahrzeuge eine Horrorvorstellung ist, aber es gibt tatsächlich welche, die das so wollen.:D

    Warum sollte man damit leben? Die unterschiedlichen Einstellungen machen ja durchaus Sinn. Im Fahrzeugmodus ist eine kontinuierliche Neuberechnung der Position bei schlechten Empfangsverhältnissen ja völlig unsinnig, wenn das Fahrzeug stillsteht. Im Marinemodus oder beim Fußmarsch sieht das aber ganz anders aus, weil die Bewegungsvehältnisse da ganz anders sein können.


    Es ist halt der Preis für multifunktionale Geräte, dass man sich manchmal genau überlegen muss, was man will und wie man das Gerät dafür optimal konfiguriert. An einer unübersichtlichen Kreuzung erwarte ich jedenfalls von einem Fahrzeugnavi, dass ich die Situation in aller Ruhe am Gerät und in Natura beaugapfeln kann, ohne mir einen Grafikinterpreter mit 3d-Beschleuniger implantieren lassen zu müssen.:D

    Dass Halter und Eigentümer eine juristische Person sind, kann schon sein, muss es aber nicht. Eine juristische Person ist nie ein Mensch, sondern z. B. eine Firma oder ein Verein. Besitzer istübrigens tatsächlich derjenige, der gerade die sogenannte Verfügungsgewalt an dem Teil hat, egal ob rechtmäßig (Verfügungsberechtigter) oder unrechtmäßig (z. B. Dieb).


    Ein gar nicht so exotisches Beispiel, in dem vier verschiedene Personen die verschiedenen Funktionen innehaben:


    Oma (Eigentümerin) stellt ihr Fahrzeug dem Enkel (Verfügungsberechtigter) zum Herumfahren zur Verfügung. Opa (Halter) übernimmt alle festen und variablen Kosten und sorgt dafür, dass das Ding in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Um eine günstige Versicherungseinstufung zu erlangen, ist das Fahrzeug auf den Vater (eingetragener Halter) zugelassen. Die Schwester, die sich das Fahrzeug ausgeliehen hat, ohne dass der Bruder oder die Oma davon weiß, ist gerade stolze Besitzerin, unrechtmäßig zwar, aber ohne einen Diebstahl begangen zu haben.


    Für die Behörden ein nicht zu durchschauender Dschungel, weshalb die meistens davon ausgehen, dass der eingetragene Halter der tatsächliche Halter und Eigentümer des Fahrzeugs ist.


    Ähnlich komplizierte Verhältnisse ergeben sich auch schon mal bei Firmenfahrzeugen. Im Unterschied zur Familie weiß dort aber dann üblicherweise jemand, wie die rechtlichen Verhältnisse aussehen.


    Auch bei einem Navi oder anderen elektronischen Geräten können sich solche Verhältnisse einstellen. Das Gerät gehört einer Firma, die es dem Vater zur eingeschränkten Verfügung stellt, der seinen Sohn beauftragt, ein paar Einstellungen an dem komplizierten Glump vorzunehmen. Dessen guter Kumpel hat richtig Plan von der ganzen Sache und hat erstmal einen Sicherungscode eingestellt, den er so sicher gewählt hat, dass er ihn gleich wieder vergessen hat. Bis der Vater aus dem Urlaub zurückkommt, muss das Ding wieder laufen! Die Firma darf davon natürlich nichts erfahren, weil sich ja sensible Firmendaten auf dem Gerät befinden. Ob die das gebacken kriegen? Halte ich zumindest nicht für ausgeschlossen, weil Garmin das nicht erkennen kann.

    Mit "ungefähr" kommst du da nicht weiter, weil es viele verschiedene Steckverbinder mit sehr ähnlichen Abmessungen gibt.


    In Frage kommen SMA, SMB, SMC, SMS, MCX, MMCX.


    Einen guten Katalog mit Maßen hat z.B. BR-Electronik. Hier kannst du dir den Coax-Katalog herunterladen.

    Viele neuere Fahrzeuge haben auch unten in der Mitte der Windschutzscheibe einen nicht bedampften Teil, dann geht es wohl mit jedem Navi. Wenn man unter einem bestimmten Winkel (je nach Lichteinfall) auf die Scheibe sieht, kann man den nicht bedampten Teil durch eine etwas andere Farbwirkung erkennen.

    Ich nutze dafür GoogleEarth und GoogleMaps.


    In MapSource unter "Ansicht" auf "In GoogleEarth anzeigen klicken".


    In GoogleEarth lösche ich dann unter "temporäre Orte" alles, was überflüssig ist. Normalerweise reicht es, wenn nur noch der Pfad übrig bleibt. Anschließend mit der rechten Maustaste in "Orte" auf "MapSource" und dann "Orte speichern unter" anklicken. Du kannst dann noch auswählen ob die Datei als kmz- oder kml-Datei gespeichert werden soll. Die kmz-Version ist eine komprimierte zip-Datei.


    Man kann die Pfade in GoogleEarth auch umbenennen und verschiedenfarbig darstellen lassen. Auch die Bezeichnung MapSource kann geändert werden.


    Damit die kml- oder kmz-Datei betrachtet werden kann, muss GoogleEarth auf dem jeweiligen Rechner laufen. Universeller und von irgendwelchen Programmen unabhängiger ist es, einen Link für die Ansicht in GoogleMaps zu verschicken.


    Wie das geht, habe ich hier schon mal beschrieben.


    Fertig sieht das dann so aus:
    Hier eine gdb-Datei.
    Hier als GoogleEarth-kml-Datei.
    Hier der Link, um die GoogleEarth-Datei an GoogleMaps zu übergeben.

    das einzige was in diesem Post falsch ist sind die Zeitangaben.... es muss richtig 6 Monate und 18 Monate heißen.


    Upps, war schon etwas früh, als ich das geschrieben habe. Hast natürlich recht.

    ...trotzdem die Abwicklungen mit GARMIN getätigt,
    jetzt kommst Du!


    Du hättest das Gerät auch an deinen ortsansässigen Gemüsehändler schicken können. Vielleicht hätte er es dir auch repariert. Wäre das der Fall gewesen, kannst du trotzdem nicht daraus ableiten, dass irgendein Rechtsanspruch aller Garmin-Besitzer gegenüber dem Gemüsehändler besteht.

    Mit dem Abschluss eines Kaufvertrags hast du gewisse Pflichten und Rechte. Da der Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer (Fa. Louis) geschlossen wurde, besteht der Rechtsanspruch aus dem BGB auch nur gegenüber der Fa. Louis. Wie die diese Ansprüche erfüllt, also ob sie das Gerät an Garmin schickt, weil sie selbst Ansprüche gegenüber Garmin hat, oder es selbst repariert oder austauscht, bleibt dem Verkäufer, also Louis, überlassen.

    Dass Garmin das Gerät annimmt und nach Ablauf der von ihnen gewährten Garantie kostenlos repariert oder austauscht, ist deren freie Entscheidung, die ihnen niemand verbieten kann. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Das fällt unter den Begriff Kulanz und wird von vielen Firmen so gehandhabt, weil sich die Gesamtkosten dadurch etwas verringern lassen und die Bearbeitungszeiten für den Kunden kürzer ausfallen, als wenn der Händler das Gerät annimmt und an den eventuell vorhandenen Zwischenhändler und der an den Produzenten weiterleitet.

    Rechtsansprüche bestehen immer nur zwischen zwei direkten Vertragspartnern:
    Käufer -> Verkäufer -> Zwischenhändler -> Produzent -> Zulieferer -> Zulieferer des Zulieferers, usw..

    Garantie ist eine freiwillige Leistung, hier von der Firma Garmin. Das hat nichts mit der gesetzlich verankerten Sachmängelhaftung = Gewährleistung zu tun. Die Garantie kann in einem nahezu beliebigen Rahmen gewährt werden, gesetzliche Regelungen gibt es nicht, außer Einschränkungen durch Gesetze wider lauteren Wettbewerbs.


    Für die Sachmängelhaftung sind immer nur der Käufer und der Verkäufer Kontrahenten. Ein gewerblicher Verkäufer kann sich nur in ganz besonderen Fällen der Sachmängelhaftung entziehen, bei Neuware praktisch unmöglich. Für Güter wie ein neues Navigationsgerät gilt immer und ohne Einschränkung ein Zeitraum von 24 Monaten. Innerhalb der ersten 12 Monate mit Beweislastumkehr, danach für weitere 12 Monate ohne Beweislastumkehr. Die daraus entstehenden Ansprüche kann der Käufer auch nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen, nicht gegenüber dem Produzenten oder irgendeinem anderen Händler.

    Ihr bringt da Garantie und Sachmängelhaftung (= Gewährleistung) durcheinander.


    Garmin gibt laut den zitierten Unterlagen eine Garantie für 12 Monate. Das ist völlig in Ordnung und auch zulässig. Sie könnten auch ganz auf eine Garantie verzichten.


    Völlig unabhängig davon ist die 24 Monate dauernde Sachmängelhaftung des Händlers in Deutschland.


    Garantie ist eine freiwillige Leistung von irgendwem (Garmin oder irgendeiner dritten Firma) zu einem Produkt, die nahezu keinen gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die Sachmängelhaftung ist eine gesetzlich ziemlich genau definierte Leistung, die vom Verkäufer erbracht werden muss.

    @Onkel Benz:
    Die einfachste Variante ist es, wenn du das Navi an den Eingang des Umblendschalters (= Ausgang Hauptlichtschalter) klemmst, also an Klemme 56 und nicht an 56b. Dann wird das Navi unabhängig von der Stellung des Umblendschalters mit Spannung versorgt, wenn du das Licht mit dem Hauptlichschalter einschaltest und brauchst du die Entkoppelungsdioden nicht.


    Wenn der Hauptlichtschalter und der Umblendschalter in der linken Lenkerarmatur sitzen, musst du das Pluskabel für das Navi zwar in der Lenkerarmatur anlöten, sparst dafür aber zwei Dioden. Wenn der Hauptlichschalter im Zündschloss sitzt, kannst du das Pluskabel am Zündschloss (Kl. 56) anschließen.

    Eine Brücke zum Fernlicht schließt das Abblendlicht mit dem Fernlicht kurz, d. h. es leuchten immer beide Glühwendeln. In die Brücke muss noch eine Entkoppelungsdiode, die verhindert, dass die Fernlichtwendel über die Abblendlichtschalterstellung mit Spannung versorgt wird. Die Diode muss dann von der Fernlichtwendel "wegzeigen", also mit der Anode am Fernlicht angeschlossen werden, wenn das Navi am Abblendlicht angeschlossen ist.


    Wenn das Navi nur bei laufendem Motor mit Spannung versorgt werden soll, muss es über ein Relais geschaltet werden. Der Steuerstromkreis des Relais' wird dann an D+ (Anschluss der Ladekontrolllampe am Generator) und Fahrzeug-Minus angeschlossen. Das geht aber nur bei Generatoren mit Erregerdioden (Guzzi und die meisten BMWs). Bei permanenterregten Generatoren geht das so nicht.