Wahrscheinlich hast du das Zwischenziel auf die "falsche" Fahrspur gesetzt, sprich auf die Gegenfahrbahn. Wenn man auf mehrspurigen Straßen ein Zwischenziel setzten will, ist es am geschicktesten, wenn man auf der Seite, auf der sich die gewünschte Fahrspur befindet, minimal neben die Straße klickt. MapSource hat eine Fangfunktion, so dass man nicht hundertprozentig exakt auf die Straße klicken muss, um ein Zwischenziel darauf zu setzen.
Beiträge von chris1234
Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test
Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich?
Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
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Bei meinem Quest 1 mit Firmware 4.1 funktioniert das Abschalten der Neuberechnung absolut zuverlässig. Egal, ob ich die Route verlasse oder auf der Route umkehre.
Wenn allerdings die Anzahl Wegpunkte und Zwischenziele zu hoch ist, kommt es während der Route zur Neuberechnung. Dafür ist aber keine Umkehr oder Ähnliches notwendig.
Ich vermute, dass das an der Speicherverwaltung liegt. Offenbar werden die Zwischenziele und Wegpunkte aller Routen gemeinsam in einem Speicherbereich "gelagert" oder verwaltet. Um herauszufinden, wo die Grenzen sind, habe ich mal so viele Routen geladen, bis es Schwierigkeiten beim Routen gab. Bei 22 Routen mit insgesamt 250 Zwischenzielen, 1725 Richtungsangaben und 2250 km Gesamtstrecke war dann Ende. Ich konnte noch eine Route aufrufen und starten, aber nach kurzer Zeit kam dann die Meldung "Neuberechnung in Gang" (bei abgeschalteter automatischer Neuberechnung), die dann auch nicht mehr aufhörte. Erst das Löschen einer anderen Route schaffte dann wieder Platz um problemlos eine Route zu starten und abfahren zu können.
Die 250 Zwischenziele entsprechen ja genau den Angaben von Garmin. Aber da bei mir sonst nie eine Neuberechnung stattfand, schlussfolgere ich einfach daraus, dass bei zu geringem Speicherplatz die Route nur teilweise geladen und abgearbeitet wird. Wie hoch der Speicher ausgelastet ist, kann man ja leider nicht feststellen, aber man muss im Extremfall berücksichtigen, dass der Speicher nicht immer vollständig freigegeben wird. Garmin hat mal in irgendeiner Nachfrage gesagt, dass man im Zweifelsfall einen Reset durchführen soll, weil noch Fragmente (von Abstürzen?) im Speicher bleiben können, die dann den nutzbaren Speicher dauerhaft blockieren.
Vielleicht hilft das ja, denn im Normalfall erfolgt bei meinem Quest 1 bei abgeschalteter Neuberechnung auch garantiert keine. -
Die Version "kürzeste Zeit" entspricht doch dem von dir gewünschten "am schnellsten". Wenn man dann als Berechnungsmethode "beste Route" eingestellt hat, wird auch der höchste Rechenaufwand betrieben, um eine Route zu ermitteln, die die kürzeste Fahrzeit ergibt. Das ist meiner Meinung nach auch die einzige Variante, die beim Quest und dem StreetPilot gute Ergebnisse liefert. Alle anderen Einstellungen liefern bisweilen abenteuerliche Routenvorschläge.
Die einzige Einschränkung, die es bei den meisten Garmingeräten gibt, ist die fehlende Möglichkeit, das Geschwindigkeitsprofil anzupassen, d. h. wenn du auf der Autobahn regelmäßig einen Schnitt von 200 km/h und auf der Bundesstraße nur 30 km/h schaffst, passt natürlich das Streckenprofil nicht und es wird ein zu geringer Autobahnanteil gewählt. Die zu Grunde gelegte Autobahndurchschnittsgeschwindigkeit liegt, glaube ich, bei ca. 130 km/h und die Bundesstraßengeschwindigkeit bei ca. 70 km/h. Das sind nach meinen Erfahrungen auch einigermaßen realistische Mittelwerte. Wer deutlich höhere Schnitte auf der Autobahn erreicht, fährt üblicherweise auch auf der Landstraße schneller, so dass das Verhältnis wieder passt.
Aber letztendlich gilt auch in diesem Fall meiner Meinung nach: Wenn man nicht die Möglichkeit braucht, schnell Routen mit Zwischenzielen zu planen, ist man mit Geräten anderer Hersteller besser bedient. Legt man Wert auf die Planungsmöglichkeit mit Rechner und Zwischenzielen, ist Garmin (leider) nach wie vor praktisch konkurrenzlos. -
Das Touchscreen-Display ist nur auf das LCD-Display gelegt und eventuell durch einen ablösbaren Klebestreifen fixiert. Die Kontaktierung erfolgt entweder direkt auf dem Displayglas, häufiger aber durch eine ans Display geklebte flexible Leiterplattenfolie. Alle LCD-Displays lassen sich problemlos ersetzen.
Zum fusselfreien Abwischen eignen sich Fensterleder sehr gut, ein sauberes Baumwolltuch funktioniert aber auch, dann bläst man vor dem Zusammenlegen der Schichten einfach nochmal dazwischen.
Ich würde es nicht langsam vor sich hin trocknen lassen. Erstens dauert das ewig, zweitens besteht immerhin die Gefahr, dass sich auch an den Kontaktierungen Feuchtigkeit gebildet hat, die dann zu elektrischen Fehlern führen kann. Wenn elektrische Geräte Feuchtigkeit abbekommen haben, sollte man sie auch auf gar keinen Fall in Betrieb nehmen. Die Gefahr, dass man einen dauerhaften Schaden verursacht ist zwar gering, aber sie besteht.
Merke: Wer etwas selbst kaputtmacht, muss es auch selbst reparieren.:D -
Wenn Feuchtigkeit in das Display eingedrungen ist, hilft eigentlich nur ein vollständiges Zerlegen. Der Abstand zwischen den einzelnen Schichten ist so gering, dass es ewig dauert, bis das Wasser verdampft. Außerdem bleiben nach dem Verdampfen des Wassers noch Mineralstoffe zurück, die eine einwandfreie Funktion des Touchscreens verhindern können.
Zerleg das Teil und wisch die einzelnen Displayteile mit einem nicht fusselnden Tuch trocken, dann funktioniert es auch wieder einwandfrei. -
Bei VW oder vielleicht auch bei Ford? Könnte auch sein, dass BMW Software für Peugeot vertreibt.
Als letze Möglichkeit, wenn wirklich gar nichts geht, bliebe noch die Möglichkeit bei einem Peugeot-Händler zu fragen, aber warum sollten die Ersatzteile und Zubehör für Peugeots haben?
Eventuell könntest du auch noch bei Teleatlas nachfragen, ob die wissen, ob es ein Update des Navteq-Kartenmaterials gibt. Die beobachten ihre Konkurrenz bestimmt ganz genau. -
Grundsätzlich bin ich der selben Meinung wie Joern_Weber.
Ob die Klausel in den Forumsregeln rechtens ist, die den Moderatoren uneingeschränktes Änderungsrecht fremder Beiträge ohne Kenntlichmachung der Änderung einräumt, kann ich nicht beurteilen. Sollte ein Moderator dieses Recht wahrnehmen, sollte er sich aber auch darüber im Klaren sein, dass der Beitragsersteller unabhängig vom Urheberrecht auch noch andere Rechte hat. Ein Beitrag darf natürlich nicht so entstellt werden, dass dem Beitragsersteller daraus irgendwelche Nachteile entstehen. Dafür wäre der Moderator selbstverständlich haftbar.
Da das aber in diesem Fall gar keine Rolle spielt und man Andreas mit Sicherheit unterstellen kann, für Recht und Ordnung im Sinne eines friedlichen und brauchbaren Forums zu sorgen, sollte man vielleicht überlegen, welche Alternativen es in einem Fall wie diesem gibt. Die Anmerkung, dass der Beitrag von einem Moderator ergänzt wurde, ist meiner Meinung nach leicht zu überlesen. Da wäre es besser, wenn vor dem ergänzten Text z. B. stehen würde "Ergänzung von Moderator XYZ:". -
Da hast du etwas gründlich (an unserem Rechtssystem) missverstanden. Es ist mein ureigenstes Recht, vor Gericht mich entlastende Momente anzuführen. Es ist nicht meine Pflicht, mich selbst zu belasten. Bezogen auf die Messtoleranz bedeutet das, dass ich darauf hinweise, dass die Messtoleranz nicht festgestellt werden kann, wenn es mich entlastet. Wenn es mich belasten würde, ist es Aufgabe der Gegenseite - und nicht meine - diesen Umstand festzustellen. Die Entscheidung obliegt in beiden Fällen dem Richter, der per Gesetz gezwungen ist, die Argumente beider Seiten zu berücksichtigen, was auch beide Seiten akzeptieren müssen. Daran ist nichts Verwerfliches, sondern das ist der vorgesehene Ablauf eines Verfahrens und daher darf auch ein Straftäter nicht besonders bestraft werden, weil er Argumente vorbringt, die ihn entlasten, obwohl er weiß, dass er schuldig ist.
Ob Behörden sich an Vorschriften halten oder nicht, spielt im Grunde genommen keine Rolle, da es gegen einen Behördenbescheid im Allgemeinen immer eine Widerspruchsmöglichkeit gibt, bei der im Zweifelsfall beispielsweise die Rechtmäßigkeit von Beweismitteln festgestellt wird.
Dass auch Messmethoden mit großer Toleranz zu einer Urteilsfindung herangezogen werden dürfen, ist sicher richtig, allerdings dürfen sie nicht als alleiniges Beweismittel dienen. Der Gesetzgeber will eben nicht, dass nach "gesundem Menschenverstand" entschieden wird, sondern nach wissenschaftlich fundierten Beweisen. Dafür sind die Ansichten darüber, was "gesunder Menschenverstand" ist, zu unterschiedlich. Was nicht ausschließt, dass es im Einzelfall zu - vorsichtig ausgedrückt - etwas zweifelhaften Urteilen kommt, wie in dem Fall mit dem Daimler Versuchsingenieur, auf den du vermutlich hinweist.
Das alles betrifft aber auch nur Strafttatbestände. Bewegt man sich im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten, sieht es wieder ganz anders aus. Da gibt es ganz erhebliche Einschränkungen der Beweisführung. Dazu gehört eben auch, dass sogenannte manipulationssichere Unfalldatenschreiber und Fahrdatenschreiber nicht ausgewertet werden. Ein Navi mit erheblich größerer Toleranz kann man dann nicht zulassen - zumindest gilt das in Deutschland. -
Geeicht sein müssen Geschwindigkeitsmessgeräte nicht unbedingt, um eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachzuweisen. Allerdings müssen entsprechend größere Toleranzen berücksichtigt werden. In Deutschland gilt eine Toleranz von mindestens 20 %, wenn die Geschwindigkeit durch Hinterherfahren ermittelt wird und der Tacho nicht geeicht ist. Dazu gibt es mehrere Urteile. Der nicht geeichte Tacho eines Fahrzeugs muss in seiner Genauigkeit mindestens der StVZO genügen, das gilt für ein GPS-Gerät nicht, daher müsste dafür eine größere Toleranz als 20 % berücksichtigt werden.
Als zugkräftiges Argument gegen die mögliche Verwertbarkeit einer Trackaufzeichnung im positiven oder negativen Sinn muss man aber unbedingt die fehlende Aufzeichnung der Messgenauigkeit sehen. Auch wenn der Track blitzsauber auf der Straße liegt, gibt es (aus gutem Grund?) keine Information über den Empfangsstatus, bzw. den Wahrscheinlichkeitskreis. Der Track kann daher auch dadurch entstanden sein, dass alle "Ausreißer" zufällig auf der Straße in Fahrtrichtung liegen. Als alleiniges Beweismittel fällt der Track daher ganz sicher aus. Dass man selbst mit "gesundem Menschenverstand" entscheidet, ob eine Trackaufzeichnung plausibel ist oder nicht, hat meiner Meinung nach keine Bedeutung, weil ein Gericht nicht nach gesundem Menschenverstand entscheiden darf.:D
Außerdem muss zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit unterschieden werden. Bei einer Straftat gelten andere Grenzen der Beweiserhebung. Für die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit darf beispielsweise ein Unfalldatenschreiber nicht ausgwertet werden. Ein Gesetzestext oder ein Urteil dazu ist mir aber auch nicht bekannt (gibt es aber irgendwo).
Insofern sehe ich das ganz entspannt. Wenn ich in einen Unfall verwickelt werde, bei dem ich mit der Trackaufzeichnung meine Unschuld untermauern kann, würde ich das Gerät sofort ausschalten und einem Polizisten mit entsprechenden Handhabungshinweisen zur Sicherstellung übergeben. In allen anderen Fällen würde ich im Zweifelsfall einen Nachweis der ausreichenden Messtoleranz fordern, der im Nachhinein definitiv nicht erbracht werden kann, weil die Empfangsbedingungen im Nachhinein nicht festgestellt werden können. -
Ein Wegpunkt wird auf der Karte mit einem Symbol angezeigt. Das Symbol kannst du selbst festlegen. Die Eigenschaften des Wegpunkts können editiert werden, ihm kann ein Name gegeben werden und man kann ihn mit Kommentaren versehen. Ein Wegpunkt wird beim Routing auch angesagt. Alle Wegpunkte werden sowohl im Gerät als auch in MapSource in einer Liste aufgeführt.
Die hier im Forum allgemein "graue Wegpunkte" genannten Punkte heißen bei Garmin offiziell Zwischenziel. Ein Zwischenziel kann nicht editiert werden. Es sollte in einer Route auch nicht als Symbol angezeigt werden und es sollte auch kein Hinweis beim Erreichen oder Überfahren ausgegeben werden. Zwischenziele sind gut geeignet, um eine Route über eine andere Straße zu führen, als die automatische Routenerstellung ohne dass dieser Punkt eine weitere Bedeutung als Pausenstation oder Ähnliches hat. Zwischenziele sind immer Punkte, die Teil der Straßendaten sind. Garmin unterscheidet bei den Zwischenzielen Kartenpunkte (ein besonderer Punkt auf einer Straße, z. B. eine Ortsmitte), Kartenkreuze (ein Punkt auf einer Kreuzung) und Kartenlinie (ein Punkt auf einer Straße).
Ein Track ist eine Sammlung von Trackpunkten, die Navis mit Trackaufzeichnungsfunktion selbst setzen und in einer Trackliste speichern. Ein Track ist also die Dokumentation einer zurückgelegten Wegstrecke. Man kann Tracks allerdings auch mit MapSource und einigen anderen Programmen zeichnen.
Für die Routenplanung empfehle ich dir, etwas mit MapSource herumzuspielen. Damit bekommt man am schnellsten ein Gefühl für die verschiedenen Elemente. Der Motorradtourenplaner hat zwar das angenehmere Kartenbild, das eher einer gedruckten Karte entspricht, ist aber im Vergleich zu MapSource erheblich umständlicher in der Handhabung, unglaublich langsam und verwendet je nach Version etwas anderes Kartenmaterial als MapSource. Wenn man die vorgeplanten Routen aus dem Motorradtourenplaner nachfahren will, halte ich es für sinnvoller, die Routen nach Mapsource zu exportieren und dort nachzubearbeiten. Damit hat man die Gewähr, dass das Navi nicht mit einer Vielzahl Wegpunkte zugemüllt wird, dass man die Route auf dem Kartenmaterial sieht, das auch auf dem Navi verwendet wird.
Andere Systeme haben in bestimmten Punkten ganz sicher Vorteile gegenüber Garmingeräten. Aber die Möglichkeit mit MapSource Routen planen zu können ist meiner Meinung nach das Hauptargument für Garmingeräte. Wenn man MapSource nicht nutzen möchte, ist man mit anderen Systemen garantiert besser bedient. -
Im Anfang war das ... ARPA.
Nachzulesen z. B. hier. -
Zu bedenken ist auch, dass die Modulbox mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Koppelnavigation arbeitet. Damit ist die Empfängerqualität praktisch egal und das Routing funktioniert auch im Tunnel, bzw. auch dann, wenn der GPS-Empfang schlecht ist. Das würde ich auf jeden Fall einer anderen Lösung vorziehen.
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Das hat vermutlich nichts mit CityNavigator zu tun. Du verwendest wahrscheinlich eine alte Mapsource-Version, die nur gdb2-Dateien lesen kann. Die neueren MapSource-Versionen speichern aber standardmäßig im gdb3-Format. Du solltest also auf die aktuelle MapSource-Version updaten.
Wenn du die CN8 auf deinem Rechner benutzen willst, musst du den Freischaltcode des Zumo auf deinem Rechner eingeben. Das ist einerseits illegal und nützt dir nichts, weil du aus dem Kartenmaterial nichts auf dein Gerät bringst.
Die Wegpunkte, die mit CN8 erstellt wurden, liegen übrigens oft etwas neben der Straße, wenn man die Route mit CS 6 anschaut, weil in der CN8 relativ viele Straßenverläufe minimal korrigiert wurden. -
Garmin hat Geräte für sehr verschiedene und zum Teil spezielle Anwendungen.
Die Nüvi-Serie und die StreetPilot-C-Serie können praktisch nichts, was andere Hersteller nicht auch können. So etwas wie den Fahrspurassistent gibt es allerdings bei Garmin nicht. Die Abbiegehinweise der Garmin-Geräte sind bei unübersichtlichen mehrspurigen Kreuzungen und Straßenteilungen nicht so gut, wie bei vielen anderen Herstellern.
Die anderen Garmin-Geräte haben als Hauptunterschied zu allen anderen Herstellern die Möglichkeit, mit einem eigenen PC-Programm Routen sehr schnell und einfach planen und auf das Gerät übertragen zu können, d. h. man kann sich den Verlauf der Route mit der Maus zusammenklicken oder das Gerät, wie bei allen anderen Herstellern auch, die Route selbst festlegen lassen.
Einige Geräte sind außerdem wasserdicht und können auch für die Querfeldein-Navigation verwendet werden. Teilweise kann man dafür auch noch spezielle Karten wie z. B. topografische Karten oder Seekarten bekommen. Auf dem Gebiet gibt es in Deutschland nur noch Magellan und Alan als Hersteller.
Preislich liegt eigentlich nur die StreetPilot-C-Serie auf dem Niveau von Herstellern wie Navigon. Wenn man die Fahrtroute immer nur durch Eingabe des Ziels erstellen will und auch keine Aufzeichnung des zurückgelegten Wegs benötigt, halte ich Garmin-Geräte nicht für optimal. -
Was du offenbar suchst, ist ein Navi, dass die Zwischenziele automatisch so sortiert, dass die kürzeste Route herauskommt.
Das können einige Garmins, aber nicht alle. Ich weiß, das das Quest diese Funktion hat. -
Der Fehlerbeschreibung nach glaube ich nicht an einen Plattenfehler. Der müsste sich ja auch beim Routen und Darstellen von Karten bemerkbar machen.
Daher würde ich zunächst mal alle Userdaten löschen. Dafür musst du beim Einschalten die "Find"-Taste gedrückt halten.
Außerdem würde ich mal im Menu nachsehen, wie viele Kartenkacheln auf dem Gerät sind.
Wenn im Gerätemenu keine Möglichkeit vorgesehen ist, die Platte zu formatieren oder zu löschen, würde ich mal Garmin kontaktieren. Ich glaube, dass die Platte mit Dateifragmenten zugemüllt ist, die bei abgebrochenen Übertragungsversuchen entstanden sind. -
Wie hast du eigentlich festgestellt, dass nur noch 4 MB auf die Platte passen?
Kann es nicht sein, dass die Platte "zugemüllt" ist? Wenn aus irgendeinem Grund irgendwelche Dateireste drauf sind, die nicht mehr weiter verwertbar sind, "blockieren" die manchmal den Speicherplatz. Daher würde ich zunächst versuchen, die Platte zu formatieren. Möglicherweise hilft es auch, alles zu löschen und die Firmware nochmal zu installieren.
Die Daten der alten Festplatte auf die neue zu übernehmen, halte ich für problematisch, denn wenn der Fehler durch das Dateisystem verursacht wird, hast du möglicherweise mit der neuen Platte wieder das selbe Problem. -
Da haben wir aneinander vorbei geredet.
Es ging ja nur darum, dass man seit 6.13 die Konvertierung nicht mehr selbst vornehmen muss, sondern dass MapSource das jetzt selbst macht. -
Das Kabel ist nicht einfach nur ein Kabel sondern in erster Linie ein Spannungswandler.
Wenn der Zumo tatsächlich über den Mini-USB-Anschluss mit Spannung versorgt wird, reichen die 550 mA. -
Nö, wenn man in MapSource 6.13. auf "Ansicht", "In Google Earth anzeigen... " klickt, wird die Route auch aus einer gpx-Datei wie ein Track angezeigt.
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