Beiträge von Popans

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...

    @noria2


    Dein Beitrag trifft es ganz gut, denke ich.
    Allerdings ist es leider so, daß wir in Deutschland einen seeeehr hohen Anteil an Verkehrsteilnehmern haben, die meinen, den anderen zu erziehen sei ihre Aufgabe.
    Dies merkt man auf dem Motorrad sehr häufig, z.B. wenn man an einer stehenden Fahrzeugschlange vorbeifährt. Da gibt es dann tatsächlich Pkw-Führer, die nach links ziehen, damit der Krad-Fahrer nur ja nicht vorbei kommt. Warum? Na: "Das darf der doch gar nicht!"
    Traurig aber wahr...


    Gruß


    (...)
    Auf dem Mopped gilt: Vertraue niemals irgend jemanden! 34 Jahre unfallfrei auf 2 Rädern unterstreichen da meine sehr defnsiven Ansichten. Trotzdem hoffe ich, dass ich nicht auch mal einen bescheuerten BlackOut habe und mich einer erwischt, das kann niemand für sich ausschließen - Nobody is perfect.


    blackwilli


    Grds. hat Du natürlich recht. Man muß für andere mitdenken. Aber auch da sind irgendwo Grenzen.
    Man kann nicht jeden Fehler anderer voraussehen /-ahnen. Gleichfalls kann man sich nicht davon freisprechen selber Fehler zu machen.


    Und: Von den Krad-Fahrern, die 34 Jahre Motorrad fahren, dürften 99 % noch leben.
    Trotzdem passieren auch dort tragische Unfälle.


    Was ich damit sagen will: Jeder, der sich auf den Bock setzt, kann sich dabei totfahren bzw. dabei totgefahren werden.
    Im Zweifel hilft all' die Vorsicht, die Übung, die Umsicht dann doch nicht.


    Wobei freilich auch klar ist, daß derjenige, der immer am Limit fährt potentiell um ein vielfaches gefährdeter ist.


    Gruß

    Weil man beim Touren mit dem Mopped die schönsten Straßen nicht findet, wenn man nur nach Karte fährt.
    Man ist dann ständig auf Bundesstraßen unterwegs.
    Theoretisch geht das zwar auch mit Karte. Nur muß ich dann dauernd anhalten und nachgucken und unterwegs dauernd auf Schilder achten. All das mache ich eh nicht, so daß Karten-Navigation für mich praktisch immer zu reinen Bundesstraßentouren führte.
    Mein Schlüsselerlebnis hatte ich übrigens in den frz. Alpen. Einmal falsch abgebogen hat mich einen halben Tag gekostet, weil ich den Verfahrer erst seeeehrt Spät bemerkt habe.


    Und ein weiterer Grund: 's is einfach 'ne schöne Spielerei! :D

    (...)
    ...gespeicherte Tracks werden auf max. 500 Trackpunkte reduziert, wobei alle Geschwindigkeits- und Höheninformationen verloren gehen.
    (...)


    Das ist nicht korrekt. Die Höheninformationen bleiben auch bei der "Track-Kastrierung" erhalten.
    Allerhand weitere Informationen, auf die man regelmäßig eh keinen Wert legt, gehen allerdings tatsächlich verloren.
    Das gravierende Ärgernis ist freilich die Reduktion auf 700 Punkte, weil damit die Genauigkeit der gefahrenen Strecke leidet.


    Gruß

    geht definitiv nicht.... auch mit LKW und Mautstrecken meiden... nix zu machen... immer wieder über diese damliche straße mit "roter" Farbe auf dem Display.
    (...)


    Im Ausland klappt das ganz gut mit den Mautstraßen (Schweiz und Frankreich). Vielleicht haben wir ja "Glück" und bekommen hier eine generelle Autobahnmaut, dann kann man die BAB hier auch über "Mautstraßen vermeiden" ausschließen.... :rolleyes:


    Hallo!


    Ich kann nicht so recht folgen. Bei mir arbeitet die Funktion einwandfrei. Wenn ich sie aktiviere schließt sie sämtliche Schnellstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und - jedenfalls meistens - fernstraßenähnlich ausgebaute Landesstraßen aus).


    Nichtsdestotrotz finde ich die Funtion ziemlich unnütz bzw. es fehlt jedenfalls eine Funktion "Autobahnen vermeiden".


    Gruß


    Hallo!


    Soooo weit wollte ich gar nicht ausholen (wird sonst irgendwann m.E. zu "juristisch"), aber es heißt ja "Plauderecke"....: :D


    Natürlich hast Du grds. recht, daß der Diebstahl per Definition grds. die Wegnahme einer (fremden beweglichen) Sache ist und zwar unabhängig davon, was für eine Sache das ist und welchen Wert sie hat.


    Was ich mit den genannten Paragraphen verdeutlichen wollte, ist die Tatsache, daß das Strafrecht sehr wohl auch beim Diebstahl Unterschiede macht.
    Und in das Schema paßt durchaus auch der genannte 243, der z.B. den gewerbsmäßigen Dieb härter bestraft sehen will. Gleichzeitig wird im selben Paragraphen ausgeschlossen, daß es sich um einen besonders schweren Fall handelt, wenn ich ein Ü-Ei klaue.



    Gruß


    (...)
    Wenn man für 20 Euro 20km/h zu schnell fahren kann, lohnt es sich ja :rolleyes:.


    (...)
    [läster modus off.


    Naja, also die kosten schon 35 Euro (bzw. 30 a.g.O.). Und mich ärgern 35 Euro schon. Muß ich schließlich auch für arbeiten.


    Gruß


    Weil ich nicht ständig auf den Tacho starre. Weil man tatsächlich auch schonmal aus Unachtsamkeit ein Verkehrszeichen übersieht.


    Zitat

    Warum wird es also als "normal" angesehen, dass JEDER mal ein klein wenig außerhalb dieser Regel fährt? Nur, weil es alle machen? Ich nehme mich da gar nicht aus. Dadurch wird doch aber eine Spielregel nicht legalisiert.

    Es soll ja gar nicht legalisiert werden. Nur die Geldbuße für diesen Verstoß sollte mit etwas Augenmaß gewählt werden.


    Zitat


    (...)
    Wenn ein Fußball im vollen Umfang über die Linie rollt, ist der Ball im "Aus". Und nicht nur ein bisschen "aus". Es wird auch nicht unterschieden, ob jemand einen Schokoriegel klaut oder einen Plasmafernseher aus dem Kaufhaus unbezahlt herausträgt. Beides ist ein Diebstahl.
    (...)

    Das ist so nicht richtig. Schon das Strafrecht unterscheidet zwischen dem Diebstahl geringwertiger Sachen, dem Diebstahl und dem besonders schweren Fall des Diebstahls.
    Außerdem wird der Richter - so es denn zu einer Verhandlung kommen sollte - dem Wert des Diebesgutes bei der Urteilsfindung sehr wohl Rechnung tragen müssen.


    Und glaube mir: Wenn Du einmal einen Ladendiebstahl hinlegst, ist die Chance, dafür überhaupt nicht bestraft zu werden, gar nicht so schlecht.


    Zitat


    Aber bei Vertößen gegen die Geschwindigkeitsregel nehmen wir uns heraus, dass bei erlaubten 50 Km/h 51 Km/h als "menschlich" angesehen werden? Wer legt jetzt fest, wann es noch "menschlich" ist und wann nicht mehr?

    Also ein km/h ist ja nun wirklich übertrieben.
    Die hiesige Polizei kassiert in der Regel zum Beispiel in der Regel erst ab 61 km/h (also echten 64), die Ordnungsbehörden sind da etwas rigoroser und wollen schon bei 6 km/h zu schnell (echte 9) 10 Euro sehen.
    Ich denke, damit kann man dann leben. Die Geldbußen könnten für meinen Geschmack sogar noch 20 Euro höher liegen.


    Zitat

    Ich muss popans recht geben, dass das "Bestrafungsmaß" völlig aus den Fugen gerät und in den einzelnen Ländern nicht mehr nachvollziehbar ist. Haben jetzt die Schweizer (ohne die Menschen diskriminieren zu wollen) völlig andere Wertevorstellungen als die Deutschen? Sehen wir Deutschen die Sache mit der Geschwindigkeitsübetretung einfach nur zu locker? Liegt das "idaeale" Strafmaß irgendwo dazwischen?

    Naja, also ich denke, wir unterhalten uns über die Staatsorgane der Schweiz.
    Der Schweizer selber hält sich noch lange nicht immer an die Tempo-Begrenzung. Jedenfalls auf der Autobahn wird man dort häufig überholt, wenn man 120 fährt. Und zwar teilweise mit deutlich höherer Geschwindigkeit.


    Zitat


    Und damit können wir die Runde wieder zum Radar-POI drehen.


    Wieso lässt man sich nur vor den Blitzern warnen und nicht immer, wenn ich die Geschwindigkeit überschreite?


    In der Schweiz könnte dann diese LEGALE Warnfunktion dazu beitragen, dass die Urlaubskasse der nächsten Jahre nicht gesprengt wird.

    Na denn... ;)



    Gruß


    (...)
    Wenn sich jemand bei +1km/h die Busse von 40 CHF einhandelt muss es sich
    Innerorts handeln (das ist bei uns Generell 50km/h erlaubt). Wenn nun unser Kollege für sich eine Tolleranz von 10-15km/h "einfordert", ergibt sich rein rechnersich eine Geschwindigkeit von 50 + 15 + 5 = 70. War vielleicht von mir vorschnell, dass er die Tolleranz auch Innerorts beanschprucht.
    (...)


    Vielleicht solltest Du meinen Beitrag mal richtig lesen, bevor Du so einen Mist schreibst.


    Natürlich ist es vollkommen in Ordnung, wenn ich für eine Geschwindigkeitsübertretung von 15 km/h eine Geldbuße zu zahlen habe (ist hier auch nicht anders: kostet 20 € a.g.O. und 25 € i.g.O.). Wenn aber so eine Geschwindigkeitsübertretung aber gleich die Urlaubskasse sprengt, dann finde ich das halt übetrieben.
    Denn: Es kann sich keiner davon freisprechen, mal 12 km/h zu schnell zu fahren. Auch Du nicht. Und das hat dann nicht wirklich was mit Raserei zu tun.


    Und zu Deinen Ausführungen bezüglich Energie und so: Macht doch überall (einschließlich Autobahnen) "Gerellel 30". Ich verspreche Dir, die Zahl der Verkehrstoten wird zurückgehen (wenn sich alle dran halten).


    Gruß

    Auweia, was sind den das für Hetzparolen auf die Schweiz?
    Mein Fraule hat da schon gelebt, Bekannte von uns tuns seit Jahren und ich fahr mindestens einmal im Jahr durch oder drin rum. Mit der Polizei hatten wir bis dato höchstens ein nettes Pläuschchen.

    Gruss
    kai


    Ergänzend möchte ich herausstellen, daß sich meine "Hetzparolen" nicht gegen den Schweizer Menschen richtet!
    Ich habe nichts gegen Schweizer. Ich rüge lediglich die Vorgehensweise der Staatsorgane. So werden aus der Schweiz mitunter Rechtshilfeersuchen geschickt, in denen für eine Geschwindigkeitsübertretung von einem (!!) km/h 30,- € verlangt werden.
    Das Überfahren einer durchgezogenen Linie wird mit rund 200 Fränkli berechnet.


    Und gerade weil ich die Schweiz (und die Schweizer) mag, stört mich das, weil es mich daran hindert, dort Motorradurlaub zu machen.
    Nicht das ich rasen wollte, aber wer kann sich schon davon freisprechen die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Unachtsamkeit mal um 10 bis 15 km/h zu überschreiten?!


    Gruß

    c't bringt heute in den news ebenfalls einen Hinweis " Keine Navigationssysteme mit Radarfallenwarner in der Schweiz"


    Offensichtlich sollen die Geräte bereits bei Grenzübertritt konfisziert und der Verschrottung zugeführt werden ...
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/86075


    Joachim


    Die Schweiz muß so handeln, weil der Staatshaushalt ohne die Bußgelder deutscher Autofahrer ein ganz erhebliches Defizit aufweisen würde.
    Der Schweizer Staat ist in dieser Hinsicht so ziemlich das Übelste, was unser Kontinent so zu bieten hat. Was eigentlich schade ist, denn landschaftlich wäre die Schweiz immer einen Besuch wert.
    Allerdings ist das Risiko, von der lokalen Staatsmacht auf das Übelste geschröpft zu werden, einfach zu hoch.
    Dumm nur, daß sie bei Europareisen meistens "im Weg" ist...


    Zum Artikel: Ich kann mir nicht vorstellen, daß es für die Schweizer Grenzer eine Rechtsgrundlage gibt, einen mitgeführten GPS-Empfänger auf Radar-POI zu überprüfen. Soll ja angeblich ein Rechtsstaat sein, auch wenn es mir manchmal schwer fällt das zu glauben (vielleicht ist es also doch möglich).


    Gruß

    Nach einigen sehr schweren Unfällen Unfällen in letzter Zeit, (letzte Woche sogar mit tödlichem Ausgang, ein anderer ist mit über 100 Km/h in einer 30er Baustelle erwischt worden) war diese Maßnahme nur eine Frage der Zeit:


    Aktuell vom Newsticker der Berliner Polizei:
    http://www.berlin.de/polizei/p…g/archiv/73560/index.html


    Ich bitte folgendes zu berücksichtigen, was m.E. ganz bewußt der breiten Öffentlichkeit SO nicht mitgeteilt wird:


    Tatsächlich ist Geschwindigkeit eine der Hauptunfallursachen, auch wenn sie hinter anderen Hauptunfallursachen wie z.B. Vorfahrt noch weit zurücksteht.
    Allerdings ist mit der Unfallursache in den seltensten Fällen eine (nachweisliche) Verletzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verbunden.


    In der Regel werden Geschwindigkeitsunfälle z.B. im Kurvenbereich bei Nässe angenommen, wenn der Pkw-Führer seine Geschwindigkeit also nicht an die örtlichen Gegebenheiten (Nässe i.V.m. Kurve) angepaßt und dadurch einen Unfall verursacht hat. Oder wenn er bei Schneeglätte mit 30 km/h gegen eine Leitplanke rutscht.
    Vater Staat kann aber naturgemäß regelmäßig nur die Einhaltung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, nicht die der relativen Höchstgeschwindigkeit (also Anpassung der Geschwindigkeit an Sicht-, Witterungs- und Straßenverhältnisse) überprüfen.


    Insofern ist die Verknüpfung Radar / Geschwindigkeitsunfälle kritisch zu betrachten.


    Nichtsdestotrotz ist die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sicherlich unentbehrlich, wenn sie denn sinnvoll durchgeführt wird.


    Gruß


    Naja, komplett daneben ist ja wohl ein wenig übertrieben.


    Aber Du hast natürlich recht: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:


    Und dabei mußte ich dann in der Tat feststellen, daß - was mir bislang nicht bekannt war - vordere Rückstrahler nur an Anhängern und nicht an Kfz zulässig sind.
    Darüber hinaus sind die von Dir genannten seitlichen weißen Reflektoren nach § 51a V StVZO erlaubt, sofern sie zusammenhängend und ringförmig am Reifen angebracht sind.
    § 52 X StVZO läßt als Ausnahme die von Dir erwähnte Kennzeichnung mit gelben und roten Reflexstreifen bei Lkw zu.


    Ansonsten gilt trotzdem der Grundsatz "vorne weiß, Seite gelb, hinten rot". Das wird im allgemeinen mit Signalbild bezeichnet. Der Begriff taucht in der Tat in den Rechtsvorschriften nicht auf, ist aber Ausdruck dessen, was in den Rechtsvorschriften geregelt ist.



    Gruß