Damit verstößt m.e. Garmin eindeutig gegen die Bestimmungen des damaligen Lifetime Abo.
Diese besagten sinngemäß, dass es solange neue Karten downzuladen gibt, solange
1) das Gerät technisch noch funktioniert und
2) der Kartenanbieter Karten noch anbietet
Beide Punkte sind und waren bei meinem 278er auch erfüllt, so dass ich auf die juristische Erfüllung des Vertrags gepocht habe !!!
Dass eine lebenslange Softwareunterstützung (wie z.B. GarminMapUpdater) nötig sein müsste, war und ist nie Bestandteil des damaligen Lifetime Abos gewesen und ist somit ausschließlich das Problem Garmins.
Spätere und dazu noch einseitig seitens Garmin geänderte und vor allem rückwirkende Vertragsbestimmungen sind rechtlich nicht zulässig.
> pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten <
Habe deshalb wohl auch vom ehemaligen 278er auf m/ein im Tausch erhaltenen neuen 276cx i.V. mit allen meinen bisherigen Karten samt dem damaligen Lifetime Abo übertragen bekommen ...
Die Aussage, dass das lebenslange Kartenupdate nicht mehr funktionieren würde, trifft somit einfach nicht zu, wie man an meinem Fall eindeutig sehen kann.
Entscheidend sind ausschließlich und für Garmin bindend die Vertragsinhalte Eures jeweiligen Lifetime Abo ...
Gruß